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Vom Ende der Kunstfreiheit

Das Grundgesetz schützt in Art. 5 Abs. 3 die Freiheit der Kunst. Es ist anzunehmen, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine deutliche Auffassung von der gesellschaftlichen Funktion der Kunst hatten. Aber hat sich diese vormalige Auffassung zu Nutzen und Zweck der Kunst nicht überlebt, wenn doch immer mehr Künstler und ihr Werk des Sexismus, des Rassismus und der kulturellen Aneignung geziehen werden. Braucht es da nicht einen neuen Diskurs, was der Kunst erlaubt ist und wozu sie heute dienen soll?

All diesen Fragen wollen wir uns an diesem Abend im gemeinsamen Gespräch anhand konkreter Fälle nähern. Die Kunst hat diese Auseinandersetzung zurzeit bitter nötig.

Peter Biet, Theologe und Streetfotograf